Allegemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN – PROXIFUEL (V. 05/2023

  1. Bestellungen werden entgegengenommen und Angebote werden gemacht, sofern Waren, Transportmittel und Verpackungen verfügbar sind.
  2. Der Käufer wird alle notwendigen Vorkehrungen treffen, um einen reibungslosen Ablauf der Lieferung zu ermöglichen, und er wird dafür sorgen, dass er über klar gekennzeichnete, zugängliche und in gutem Zustand befindliche Lagereinrichtungen verfügt, die den geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen entsprechen. Verstößt der Käufer gegen diese Anforderungen, behält der Verkäufer sich das Recht vor, die Lieferung zu verweigern. Der Verkäufer behält sich außerdem das Recht vor, die gelieferte Menge aus Sicherheitsgründen zu begrenzen. Wenn der Käufer die zu liefernden Mengen selbst angegeben hat, muss er für ausreichende Lagerkapazitäten sorgen, da der Verkäufer keine Haftung für Überfüllung übernimmt. Kommt es bei der Lieferung zu einem Zwischenfall, muss der Käufer unverzüglich den Fahrer sowie den Verkäufer in Kenntnis setzen. Eine bestimmte Menge an personenbezogenen Daten des Käufers kann vom Verkäufer für die ordnungsgemäße Durchführung der Lieferung gespeichert werden.
  3. Der Verkäufer verpflichtet sich, alle erdenklichen Anstrengungen zu unternehmen, damit die Waren innerhalb der vereinbarten Frist geliefert werden. Im Fall von Verspätungen bei der Lieferung und unter der Bedingung, dass der Käufer dem Verkäufer eine schriftliche Nachricht zukommen lässt, dass die Ware nicht innerhalb von 48 Stunden nach Erhalt dieser Nachricht durch den Verkäufer zugestellt wird und dass die Verzögerung ausschließlich dem Verkäufer angelastet werden kann, hat der Käufer das Recht, pro Verzögerungstag eine Pauschalentschädigung von 0,5 % des Gesamtbetrags der Bestellung bei einem Höchstbetrag von 15 % des Bestellgesamtbetrags zusätzlich in Rechnung zu stellen.
  4. Der Verkäufer hat das Recht, seine Lieferungen in den folgenden Fällen auszusetzen oder zu beschränken: Krieg, Aufruhr, Streik, Ein- oder Ausfuhrbeschränkungen, Blockade, Unfälle jeglicher Art, die sich auch unterwegs ereignen, fehlende Verpackung oder Transportmittel, Mangel an Produkten oder Rohstoffen, Beschränkungen jeglicher Art in den Erzeuger- oder den Verbraucherländern, Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse, die die Möglichkeiten des Verkäufers einschränken, die Waren zu kaufen, zu transportieren, einzuführen, zu entladen oder zu vertreiben.
  5. Die Kontrolle der Waren sowie der Qualität erfolgt zum Zeitpunkt der Lieferung. Wenn der Käufer nicht innerhalb von drei Tagen nach der Lieferung eine Beschwerde einreicht, wird davon ausgegangen, dass er die Ware akzeptiert. Der Käufer wird alle erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um die Qualität der Waren nicht zu beeinträchtigen, weder durch ihn selbst noch durch Dritte.

Wenn der Käufer die Haftung des Verkäufers geltend macht, kann er unter keinen Umständen eine Entschädigung für indirekte Schäden verlangen, d. h. für kommerzielle oder finanzielle Schäden wie Wertverlust, Kostensteigerung, Verlust von Kunden oder erwartetem Gewinn, Störung der Planung, Klagen oder Beschwerden von Dritten. Dieser Absatz gilt nicht für Beziehungen zwischen Verkäufern und Verbrauchern im Sinne des Buches VI – Marktpraktiken und Verbraucherschutz, belgisches WGB.

  1. Der Verkäufer erklärt, dass Waren, die der REACH-Verordnung (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe und Zubereitungen) unterliegen, der am Tag der Lieferung gültigen Verordnung für die Zwecke entsprechen, die in den Sicherheitsdatenblättern (SDB) aufgeführt sind, die unter quickfds.com verfügbar sind.Der Käufer verpflichtet sich, die darin enthaltenen Bestimmungen und Vorsichtsmaßnahmen zu beachten und sie an seine Mitarbeiter und eventuelle Unterkäufer weiterzugeben. Der Verkäufer haftet in keinem Fall für Schäden, die daraus ergeben, dass der Käufer nicht ausreichend über die SDB-Inhalte informiert ist, nachgeschaltete Benutzer die SDB-Inhalte nicht einhalten oder die Waren auf eine Art und Weise genutzt werden, die in den SDB nicht berücksichtigt wurde oder von der durch den Verkäufer abgeraten wurde. Die vertraglich vereinbarte Qualität der gelieferten Waren wird ausschließlich durch die vom Verkäufer erstellten Spezifikationen definiert. Die identifizierten Verwendungen im Sinne der REACH-Verordnung stellen für sich genommen keine Vereinbarung zwischen den Parteien über die Qualität der Waren oder über eine bestimmte Verwendung der Waren dar.
  2. Die Waren werden zu dem am Tag der Lieferung geltenden höchstzulässigen Preis in Rechnung gestellt, mit Ausnahme von Waren, die über die Seiten mazoutonline.be und www.proxifuel.be bestellt wurden, die zu dem bei der Bestellung vereinbarten Preis mit dem maximal zulässigen Höchstpreis am Tag der Bestellung in Rechnung gestellt werden. Jede Abweichung von dieser Klausel wird nur als Vorsichtsmaßnahme gewährt und stellt in keinem Fall eine Novation dar. Der Käufer hat die strikte Einhaltung der geltenden Gesetze zu gewährleisten, insbesondere was die steuerlichen Vorschriften seiner Tätigkeit und die anderer Personen angeht, an die er die Waren liefert. Werden diese Vorschriften missachtet, behält sich der Verkäufer das Recht vor, die Lieferung auszusetzen oder den Vertrag für den Käufer entschädigungslos zu kündigen, wobei die Schadensersatzansprüche des Verkäufers unberührt bleiben.
  3. Alle Verkäufe werden in bar getätigt. Jede andere akzeptierte Zahlungsweise bewirkt keine Novation. Rechnungen sind an dem auf der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum fällig. Fällt das Fälligkeitsdatum einer Rechnung auf ein Wochenende oder einen Feiertag, so ist diese Rechnung am vorhergehenden Werktag fällig. Bei Zahlung per Lastschriftverfahren gilt die Rechnung als Vorabankündigung der Abbuchung, die an dem in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsdatum erfolgt, wobei die Frist für die Vorabankündigung auf mindestens 5 Tage verkürzt wird.

Im Falle eines gewerblichen Käufers oder einer Firma werden auf jede bei Fälligkeit unbezahlte Rechnung von Rechts wegen und ohne Inverzugsetzung Zinsen in Höhe von 10 % pro Jahr ab dem Fälligkeitsdatum bis zur vollständigen Zahlung erhoben, wobei jeder angefangene Monat vollständig geschuldet wird. Außerdem wird jede Rechnung, die unbezahlt bleibt, nachdem dem Käufer eine erste schriftliche Mahnung zugesandt wurde, automatisch um 9 % erhöht, mit einem Mindestbetrag von 50 € als pauschale und nicht reduzierbare Strafzahlung, um den Schaden zu beheben, der dem Verkäufer bei der Verwaltung und Organisation seines Unternehmens entstanden ist. Die auch nur teilweise Nichtzahlung einer Rechnung oder eines Wechsels am Fälligkeitstag führt zum Verfall der gewährten Frist für alle erfolgten Lieferungen und macht die Offenstände des Debitorenkontos und der akzeptierten, noch nicht fälligen Wechsel sofort fällig.

Im Falle der ungerechtfertigten Inanspruchnahme des Rechts des Käufers auf Rückerstattung nach den Artikeln VII.37 und VII.38 des belgischen WGB über Zahlungsdienste hat der Verkäufer das Recht, – zusätzlich zu dem oben für den Fall der verspäteten Zahlung vorgesehenen Schadensersatz – die Erstattung aller Kosten zu verlangen, die ihm infolge der unberechtigten Inanspruchnahme des vom Käufer ausgeübten Erstattungsrechts entstanden sind.

 

Im Falle eines Käufers, der ein Endverbraucher ist (Privatperson):

 

Bei Nichtbezahlung einer Rechnung am Fälligkeitstag wird eine erste Mahnung verschickt, die keine Kosten verursacht.

 

Die Nichtzahlung des geschuldeten Betrags innerhalb von 14 Tagen nach dem dritten Werktag des Versands führt von Rechts wegen und ohne weitere Inverzugsetzung zur Berechnung von Verzugszinsen, die gemäß dem Leitzins berechnet werden. In diesem Fall werden auf den ausstehenden Betrag Zinsen in Höhe des um acht Prozentpunkte erhöhten Leitzinses gemäß Artikel 5, Absatz 2 des belgischen Gesetzes vom 2. August 2002 zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erhoben. Dieser Zins variiert halbjährlich.

 

Zusätzlich zu den Verzugszinsen wird eine Pauschalentschädigung gefordert, die wie folgt berechnet wird:

 

  • Bei einem ausstehenden Betrag von bis zu 150 € beträgt die Pauschale 20 €
  • Bei einem ausstehenden Betrag zwischen 150,01 und 500 € beträgt die Pauschale 30 € plus 10 % des ausstehenden Betrags.
  • Bei einem ausstehenden Betrag von mehr als 500 € beträgt die Pauschale 65 € plus 5 % des ausstehenden Betrags für die Tranche über 500 € bis zu einem Höchstbetrag von 2.000 €

Die gleichen Bedingungen gelten für Verträge über die regelmäßige Lieferung von Waren oder Dienstleistungen, bei denen ab der vierten Mahnung eine Gebühr von 7,50 € zuzüglich der Postgebühren erhoben wird.

Der Käufer muss die korrekte Anwendung von Tarifen oder Rabatten überprüfen, bevor er eine Rechnung bezahlt. Einwände, die nach der Bezahlung der Rechnung erhoben werden, können nicht mehr berücksichtigt werden. Alle Steuern oder Abgaben jeglicher Art, die von der belgischen Regierung oder einer anderen zuständigen Behörde festgelegt wurden oder festzulegen sind, gehen zu Lasten des Käufers. Die Annahme oder Bezahlung einer Rechnung gilt als Zustimmung zu den Verkaufsbedingungen des Verkäufers, auch für zukünftige Verkäufe.

  1. Die mit den Waren verbundenen Risiken gehen spätestens mit der Lieferung auf den Käufer über, unbeschadet der Anwendung von Artikel 1138 Abs. 2 des belgischen Zivilgesetzbuches. Die Waren bleiben jedoch bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungspreises, eventueller Verzugszinsen und anderer vom Käufer geschuldeter Entschädigungen das alleinige Eigentum des Verkäufers. Im Falle eines Weiterverkaufs der Waren an einen Dritten vor der vollständigen Bezahlung des Preises durch den Käufer verpflichtet sich dieser, den Dritten über den Eigentumsvorbehalt des Verkäufers zu informieren und den Verkäufer von der Abtretung zu benachrichtigen, damit dieser seine Rechte wahren und gegebenenfalls gegenüber dem Dritten einen Anspruch auf den Weiterverkaufspreis geltend machen kann.
  2. Im Falle einer Bestellung über die Websites mazoutonline.be und www.proxifuel.be bei der Proxifuel SA hat der Kunde im Zusammenhang mit der Lieferung von Heizöl kein Rücktrittsrecht.
  3. Im Rahmen der Lieferung von Pellets in Säcken hat der Kunde ein 14-tägiges Rücktrittsrecht. Der Kunde verliert dieses Rücktrittsrecht, sobald der Pelletsack geöffnet oder beschädigt wird. Das Rücktrittsrecht wird durch das Senden einer E-Mail an die Adresse: info@proxifuel.be ausgeübt
  4. Informationen, die im Zusammenhang mit Bestellungen, Lieferungen und allen anderen Dienstleistungen gesammelt werden, die von der

Proxifuel SA angeboten oder geleistet werden, sind Gegenstand einer elektronischen Datenverarbeitung, die für ihre Verwaltung, Rechnungsstellung und Ausführung bestimmt ist. Die personenbezogenen Daten sind für die Verwendung durch die Proxifuel SA vorbehalten und können nur an Unternehmen der TOTAL-Gruppe oder an Dienstleister weitergegeben werden, die an der Ausführung der Bestellung, der Verwaltung der Lieferung und der Ausführung eventueller Dienstleistungen beteiligt sind. Diese Daten werden während der gesamten Laufzeit des Vertrags und 3 Jahre nach Ablauf des Vertrags oder nach der letzten Bestellung von der Proxifuel SA gespeichert. Die Aufbewahrungsdauer gilt vorbehaltlich einer gesetzlichen Aufbewahrungspflicht oder eines berechtigten Interesses der  Proxifuel SA, diese Daten für einen längeren Zeitraum zu speichern. Gemäß den geltenden Vorschriften haben der Kunde und ggf. die betroffenen natürlichen Personen ein Recht auf Zugang, Berichtigung und Löschung der sie betreffenden namentlichen Informationen bei der Proxifuel SA unter der Adresse: Boulevard Anspach, 1/2 in 1000 BRUXELLES oder personaldata@proxifuel.be .Der Kunde und gegebenenfalls die betroffenen natürlichen Personen können sich aus legitimen Gründen der Verarbeitung der sie betreffenden Daten widersetzen. Der Kunde verpflichtet sich gegebenenfalls, natürliche Personen über den Inhalt dieser Bestimmung zu informieren.

  1. Der vorliegende Verkauf unterliegt belgischem Recht. Alle Streitigkeiten jeglicher Art unterliegen der ausschließlichen Zuständigkeit der Gerichte in Brüssel. Im Falle eines Rechtsstreits zwischen dem Verkäufer und einem Verbraucher im Sinne von Buch VI - Marktpraktiken und Verbraucherschutz, belgisches WGB, kann der Verkäufer jedoch nur vor den Gerichten in Brüssel verklagt werden. Der Verbraucher kann nach Wahl des Verkäufers vor einem der in Art. 624, 1°, 2° und 4° des belgischen Gerichtsgesetzbuchs bezeichneten Richter verklagt werden.